Historie
Hessen hat 2016 das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) eingeführt. Voraussetzung für die Bewilligung des eigenständigen Promotionsrechts ist, dass mindestens 12 Professorinnen und Professoren einer Fachrichtung ihre Forschungsstärke durch eingeworbene Drittmittel, eine Mindestzahl an Publikationen, ihre Passgenauigkeit zum Forschungsprogramm sowie Erfahrungen in der Betreuung und Begutachtung von Doktorandinnen bzw. Doktoranden nachweisen und ihren Promovierenden somit ein geeignetes wissenschaftliches Umfeld bieten können.
Zum 1. November 2017 wurde der Hochschule Darmstadt gemeinsam mit der Frankfurt University of Applied Sciences, der Hochschule Fulda und der Hochschule RheinMain durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) das Promotionsrecht für die Fachrichtung Angewandte Informatik verliehen.
Die Ausübung des Promotionsrechts wird im Rahmen des Promotionszentrums Angewandte Informatik (PZAI), einer hochschulübergreifenden wissenschaftlichen Einrichtung der Partnerhochschulen, umgesetzt. Zum Kernbereich des Promotionszentrums gehört die Organisation und Durchführung von Promotionen.
Mit Beginn des Jahres 2018 nahmen die ersten Promovierenden ihre Arbeit am PZAI auf, schnell folgten weitere Annahmen von neuen Interessierten.
Im Jahr 2021 erreichte das PZAI einen wesentlichen Meilenstein: Die ersten beiden Promotionsvorhaben wurden erfolgreich abgeschlossen. 50 Jahre nach Gründung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften konnten somit deutschlandweit das erste Mal Doktortitel im Bereich Angewandte Informatik von einer HAW vergeben werden.
Ebenfalls 2021 erfolgte die externe Evaluation der hessischen Promotionszentren durch eine ausgewählte Strukturkommission, beauftragt durch das HMWK. Die Kommission kam zu einem positiven Urteil, sodass 2022 das Promotionsrecht entfristet wurde.